Der Spiegel

Bundesarbeitsgericht: Mit Kündigung ist in »postüblicher Zeit« zu rechnen

Bundesarbeitsgericht: Mit Kündigung ist in »postüblicher Zeit« zu rechnen




Wann kann man von einer Kündigung wirklich wissen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Bundesarbeitsgericht. Der Fall einer Frau zeigt: Nicht in den Briefkasten schauen ist auch keine Lösung.



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Publish date : 2024-08-05 13:48:00

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