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Mit Leistungsausschlüssen sollen Flüchtlinge, für die eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig ist, zur Ausreise bewegt werden. In gleich drei Fällen hat das Hamburger Sozialgericht dieses Vorgehen nun für rechtswidrig erklärt.



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Publish date : 2025-04-25 09:21:00

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