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Der Discounter Lidl muss in seinen gedruckten Werbeprospekten künftig immer den Preis angeben, der für alle Kunden gilt – unabhängig von der Nutzung der App. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wegen irreführender Angaben.



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Publish date : 2025-04-09 06:01:00

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