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Das Betrugsverfahren gegen Michael Ballweg soll nicht weiter verfolgt werden. Das teilte die Vorsitzende Richterin in Stuttgart mit. Man wolle anregen, das Verfahren gegen den Angeklagten wegen Geringfügigkeit einzustellen. Die Staatsanwaltschaft stimmte dem Vorschlag jedoch nicht zu.



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Publish date : 2025-03-17 10:55:00

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