Die Beratungsstelle erreichen immer mehr und drastischere Fälle. Besonders bei Behörden und im Bereich Bildung gibt es einen Anstieg, dort fehlt jedoch die rechtliche Handhabe.Das Antidiskriminierungsbüro (ADB) Sachsen hat im vergangenen Jahr mehr Menschen beraten. 2024 bearbeitete die Beratungsstelle 581 Diskriminierungsfälle, wie das ADB mitteilte. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl demnach um elf Prozent. Auch bei den laufenden Fällen, die über mehrere Monate begleitet werden, gab es im Vergleich zu 2023 einen Anstieg von 105 auf 121 Fälle.”Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, geraten zunehmend in den Fokus populistischer Meinungsmache und Hetze – in Sachsen noch einmal verstärkt seit den Landtagswahlen letztes Jahr”, sagte Jan Diebold, Fachleitung der Antidiskriminierungsberatung im ADB, laut Mitteilung. “Das zunehmend verrohende Klima trägt seinen Teil dazu bei, dass uns immer drastischere Fälle erreichen, bei denen wir kaum schnelle Lösungen vermitteln können, sodass wir sie dann langwierig begleiten.” Diebold warnte außerdem vor zunehmendem Druck, unter dem Organisationen mit Unterstützungsangeboten stehen. Die Insolvenz des Dachverbandes Sächsischer Migrantenorganisationen sei “ein besonders drastisches Beispiel mit kaum messbaren, negativen Folgen für die Mitgliedsorganisationen und Betroffene”.Rassismus ist häufigste DiskriminierungsformBei fast der Hälfte der Fälle handelte es sich um rassistische Diskriminierung. Etwa ein Viertel machte die Kategorie Behinderung oder chronische Erkrankung aus. An dritter Stelle stehen die Fälle geschlechtsbezogener Diskriminierung (rund 8 Prozent). Betroffen waren am häufigsten die Lebensbereiche Arbeit (rund 26 Prozent), Behörden (rund 15 Prozent) und Bildung (rund 13 Prozent). “Wir verfolgen seit einigen Jahren einen Anstieg von Diskriminierungsfällen im Bereich Ämter und Behörden sowie Bildung”, sagte Katharina Scholz, Projektleitung der Antidiskriminierungsberatung. Dort bestehe in Sachsen eine Schutzlücke, anders als im Bereich Arbeit habe man keine rechtliche Handhabe durch das Gleichbehandlungsgesetz. Scholz fordert daher ein Landesantidiskriminierungsgesetz nach Berliner Vorbild unter Einrichtung einer Ombudsstelle zu Diskriminierung, das ein Gutachten des Justizministeriums als Ausweg sehe.
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Publish date : 2025-02-28 08:17:00
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