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Anschlag auf Weihnachtsmarkt: Kramer verortet Magdeburger Täter im rechtsextremen Spektrum




Der Thüringer Verfassungsschutzpräsident ist sich sicher: Die Todesfahrt von Magdeburg war kein islamistisch motivierter Anschlag. Bei Taleb A. sieht er eine Radikalisierung in eine andere Richtung.Der Todesfahrer von Magdeburg ist nach Einschätzung des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer in den vergangenen Jahren zunehmend ins rechtsextreme Spektrum abgedriftet. « Selbst wenn sich eine psychische Störung herausstellen sollte, lässt sich an den Beiträgen des mutmaßlichen Täters im Internet eine gewachsene Radikalisierung mit Extremismusbezügen nach rechts in den letzten Jahren feststellen », sagte Kramer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Insofern sei es zwar widerwärtig, aber nicht überraschend, dass sich während der Trauerfeier im Magdeburger Dom Hunderte von Rechtsextremisten in der Stadt versammelt und Hass und Hetze verbreitet hätten. « Denn sie sind wohl mitverantwortlich, wenn man sich die Radikalisierung auch des Täters anschaut », so Kramer. Taleb A. war am Freitagabend mit einem Auto über den Weihnachtsmarkt gerast. Fünf Menschen wurden getötet, bis zu 235 verletzt.Die Frage, was den Mann zu der Tat trieb, haben die Ermittlungsbehörden bisher noch nicht beantworten können. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Sicherheitskreisen erfuhr, verdichten sich die Hinweise auf eine psychische Erkrankung des 50-Jährigen, der sich zuletzt in sozialen Medien zuletzt zunehmend wirrer und radikaler geäußert hatte. Kramer unterstrich: « Die Motive des Täters müssen erst weiter aufgeklärt werden, deshalb sind Schlussfolgerungen mit aller Vorsicht zu ziehen. » Bei allem, was jetzt öffentlich bekannt und belastbar sei, könne man aber sicher sagen, dass es kein islamistisch motivierter Anschlag gewesen sei. Den Informationsaustausch der Behörden bezeichnete er als « an vielen Stellen verbesserungsbedürftig ». Nach den vorliegenden Informationen sei der Täter wohl sowohl Bundes- als auch Landesbehörden seit längerem bekannt gewesen. « Es bleibt aufzuklären, wer, wann, was gewusst und gegebenenfalls nicht weitergegeben oder selbst nicht angemessen gehandelt hat », so Kramer.



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Publish date : 2024-12-23 23:02:00

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