Ein als « Trauerschwindler » bekanntgewordener Betrüger war in zweiter Instanz verurteilt worden. Vor Gericht ließ er sich auf einen Deal gegen ein Geständnis ein. Nun legte er Revision ein.Ein als « Trauerschwindler » bekanntgewordener Ex-Bestatter hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Rostock eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts mit. Der 50-Jährige war am 9. Dezember wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Zuvor hatte er gegen Zusicherung eines bestimmten Strafrahmens ein umfassendes Geständnis abgelegt. Die Haftstrafe kann nur angetreten werden, wenn ein entsprechendes Urteil rechtskräftig ist, was durch den Revisionsantrag nun weiter verzögert wird. Über die Revision muss das Oberlandesgericht entscheiden. Der Angeklagte hatte laut Urteil zwischen 2016 und 2018 mehrere Frauen um Geld betrogen, wobei er in zwei Fällen deren emotionale Lage nach einem Trauerfall ausnutzte. In die Gesamtfreiheitsstrafe flossen mehrere Urteile ein, davon auch das jüngste des Amtsgerichtes vom 4. September dieses Jahres. Dabei ging es unter anderem um einen Betrug zulasten eines älteren Ehepaares.Der Angeklagte habe sich zu einem bestimmten Zeitpunkt für die falsche Richtung entschieden, um durch Straftaten seinen Lebensunterhalt zu sichern, hatte der Richter bei der Urteilsverkündung gesagt. Die Justiz hätte dem Angeklagten eigentlich früher auf die Füße treten müssen, so der Richter weiter. « Wir machen das heute sehr deutlich. »
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Publish date : 2024-12-20 09:00:00
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