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Arbeitnehmer: Brückentage 2025: So holen Sie mehr Urlaub heraus

Arbeitnehmer: Brückentage 2025: So holen Sie mehr Urlaub heraus




Wer 2025 klug plant, macht aus acht Urlaubstagen 17 freie Tage. Welche Brückentage sich besonders lohnen – und was man beim Urlaubsantrag beachten muss.Wer mit Brückentagen besonders viel aus seinem Urlaub herausholen möchte, fängt damit am besten bereits Weihnachten an. Der 1. und der 2. Weihnachtsfeiertag werden in diesem Jahr mittwochs und donnerstags begangen und liegen damit günstig. Wer für den 27. Dezember Urlaub einreicht, hat also mindestens fünf Tage am Stück frei – plus eventuell Heiligabend, wenn es dazu mit dem Arbeitgeber eine entsprechende Vereinbarung gibt.Wer nach dem 27. Dezember zusätzlich zwei Urlaubstage am Montag, dem 30. Dezember, und Dienstag, dem 31., investiert, erholt sich bis Neujahr mindestens acht Tage am Stück. Diese Planung hat außerdem den Vorteil, dass der Feier an Silvester rein gar nichts im Wege steht. Alternativ bringt nach Neujahr Urlaub am 2. und 3. Januar eine fünftägige Auszeit. Beste Brückentage 2025Brückentage können im Mai gleich zweimal gewinnbringend für ein langes Wochenende eingesetzt werden. Der Tag der Arbeit (1. Mai) und Christi Himmelfahrt (29. Mai) fallen jeweils auf einen Donnerstag. Beide Daten lassen sich aber noch auf andere Weise ausnutzen, um besonders viel aus den Urlaubstagen 2025 herauszuholen. Wurde Ostern 2024 bereits Ende März gefeiert, sorgt der Frühjahrs-Vollmond 2025 dafür, dass das wichtige kirchliche Fest näher an den Tag der Arbeit heranrückt. Denn Ostermontag steht dieses Mal erst am 21. April im Kalender. Wer zwischen Karfreitag (18. April) und Sonntag, 4. Mai, acht Urlaubstage nimmt, kann dadurch ganze 17 Tage am Stück ohne Arbeit entspannen. Ähnlich sieht es bei Christi Himmelfahrt aus. Sechs Urlaubstage nach dem 29. Mai überbrücken die Zeit bis Pfingstmontag am 9. Juni. Das Ergebnis dieser Brückentage: zwölf freie Tage.Lange Wochenenden ganz ohne Brückentage gibt es im Oktober 2025 gleich zweimal. Der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) und der Reformationstag (31. Oktober) fallen auf einen Freitag. Vier Urlaubstage davor sorgen also für jeweils neun freie Tage am Stück. Der Reformationstag ist gesetzlicher Feiertag in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.Ganz ohne Urlaubstage kommt man 2025 an den Weihnachtsfeiertagen aus. Sie fallen auf Donnerstag und Freitag. Neujahr am Donnerstag lässt sich mit einem Urlaubstag in ein viertägiges langes Wochenende verwandeln. Urlaub klug planen Allerdings sind wertvolle Brückentage besonders begehrt. Verteilungskämpfe sind da oft programmiert. Für Streit sorgt dabei häufig die Frage: Ab wann darf ich mir besonders begehrte Urlaubstage sichern? « Rechtliche Vorgaben gibt es hierfür nicht », erklärt Nathalie Oberthür Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht beim Deutschen Anwaltverein. In der Praxis würden die Urlaubswünsche häufig zum Ende des Vorjahres eingeholt, um planen zu können. Doch was ist, wenn ein gut organisierter Beschäftigter sich zum Jahresbeginn viele lohnenswerte Brückentage 2025 sichern möchte – kann eine Vorgesetzte das erst einmal blockieren und entscheiden, dass diese Tage erst kurzfristig verteilt werden, damit alle eine Chance haben? Oder gilt generell das Prinzip « Wer zuerst kommt, mahlt zuerst »? Das liege im Ermessen des Entscheiders, sagt Oberthür. Urlaubswünsche sollten allerdings angemessen berücksichtigt werden. Die Fachanwältin empfiehlt deshalb: Die begehrten Brückentage gleichmäßig und abwechselnd auf alle Interessenten verteilen.Dass Beschäftigte mit Kindern dabei bevorzugt werden, kommt laut der Expertin vor, damit der Urlaub mit Schulferien abgestimmt werden kann. « Auch Mitarbeiter ohne Kinder haben jedoch berechtigte Interessen an bestimmten Urlaubszeiten », mahnt die Juristin. Deshalb solle es auch hier einen fairen Ausgleich geben. Streit um Urlaub: Das giltGrundsätzlich gilt laut Oberthür die Regel: Ist der Urlaub einmal genehmigt, kann er nicht einseitig (vom Chef) aufgehoben werden – etwa, weil ein Kollege den Brückentag plötzlich für sich reklamiert und angeblich mal an der Reihe wäre. Selbst Notfälle sind laut der Expertin kein triftiger Grund, um gewährten Urlaub einseitig zu streichen. Betriebliche Gründe – zum Beispiel krank gewordene Kollegen – würden nur bis zur Genehmigung des Urlaubs gelten. Zwar gibt es der Fachanwältin zufolge keine rechtlichen Vorgaben, wie ein Urlaub genehmigt werden muss. Eine mündliche Zusage reiche deshalb. Da sich das im Streitfall aber kaum beweisen lasse, empfiehlt Oberthür, sich den Urlaub zumindest per Textnachricht bestätigen zu lassen. Beschäftigte, die sich bei der Vergabe begehrter Brückentage ständig benachteiligt fühlen, sollten sich an den Betriebsrat wenden. Der könne, falls nötig, eine Einigungsstelle anrufen, um eine Lösung zu finden. Disclaimer Capital bei stern+



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Publish date : 2024-12-03 08:15:00

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