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Die Richter in Karlsruhe bemängeln mehrere Passagen aus dem hessischen Verfassungsschutzgesetz. Regelungen zur Handyortung und zum Einsatz von V-Leuten seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Eine Regel zur Datenweitergabe wird sogar für nichtig erklärt.
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Publish date : 2024-09-17 10:48:20
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