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Im Verfahren gegen die Gruppe „Knockout 51“ ist ein Urteil gefallen. Das Gericht stuft die rechtsextreme Kampfsportgruppe allerdings nur als kriminelle Vereinigung ein – anders als der Generalbundesanwalt. Auch Opfervertreter äußerten sich enttäuscht.
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Publish date : 2024-07-01 13:55:13
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