Die Zeit

Steuerrecht: Influencerin darf Kleidungskosten nicht von Steuer absetzen

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Eine Influencerin wollte Kleidungsstücke und Handtaschen als Betriebsausgaben absetzen. Berufliche und private Nutzung seien jedoch nicht trennbar, urteilte ein Gericht.



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Author : ZEIT ONLINE: Wirtschaft – Alexander Eydlin

Publish date : 2024-02-21 17:42:10

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