Eine Influencerin wollte Kleidungsstücke und Handtaschen als Betriebsausgaben absetzen. Berufliche und private Nutzung seien jedoch nicht trennbar, urteilte ein Gericht.
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Author : ZEIT ONLINE: Wirtschaft – Alexander Eydlin
Publish date : 2024-02-21 17:42:10
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